O2FEEL BATTERIEGARANTIE
Bei O2feel entwickeln wir seit über 10 Jahren unsere eigenen Batterien in unserem Konstruktionsbüro in Nordfrankreich. Dieses Know-how ermöglicht es uns, zuverlässige und leistungsstarke Batterien anzubieten, die perfekt zu unseren Fahrrädern passen.
Wir verwenden hochwertige Zellen, um eine große Reichweite, lange Lebensdauer und echte Sorgenfreiheit zu gewährleisten.
Jede Batterie ist sorgfältig im Rahmen integriert, um ein elegantes Design, besseren Schutz und optimalen Fahrkomfort zu bieten.
Registrieren Sie Ihre Batterie jetzt, um von unserer erweiterten Garantie von 4 Jahren oder 40.000 km zu profitieren.
Eine der besten Garantien auf dem Markt
Wer sich für ein E-Bike entscheidet, erwartet Zuverlässigkeit, Gelassenheit und langanhaltende Leistung. Genau das bietet O2feel mit der 4-Jahres- oder 40.000-km-Garantie auf seine Batterien.
Weit über dem Marktdurchschnitt – wir entscheiden uns bewusst, Ihnen mehr zu bieten, damit Sie länger sicher unterwegs sind.
- Bis zu 4 Jahre oder 40.000 km geschützte Nutzung
- Einfache, schnelle und persönliche Unterstützung durch unseren Kundenservice
- Eine von O2feel entwickelte Batterie, getestet nach höchsten Standards
Warum es wichtig ist, Ihre Batterie zu schützen
Die Batterie ist das Herzstück Ihres E-Bikes.
Sie begleitet Sie täglich auf all Ihren Fahrten.
Sie zu schützen bedeutet:
- Sorgenfreiheit: keine bösen Überraschungen – Sie sind abgesichert
- Werterhalt Ihres Fahrrads: eine garantierte Batterie bedeutet mehr Sicherheit beim Weiterverkauf
- Bewegungsfreiheit: Sie fahren ohne Unterbrechung weiter (eine Ersatzbatterie kann bereitgestellt werden)
Kein Problem bei Besitzerwechsel: Die Garantie ist an die Batterie gebunden und übertragbar!
Wie erhält man die Garantieverlängerung?
Die Aktivierung erfolgt ausschließlich über die O2feel-App
- Erstellen Sie Ihr Konto und registrieren Sie Ihre Batterie
- Sehen Sie Ihre Garantie und profitieren Sie automatisch von der Verlängerung
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere allgemeinen Garantiebedingungen